Kuratorium konstituiert

Seit 1. Juni 1987 ist das Bonhoeffer-Haus mit dem rekonstruierten Studierzimmer von Dietrich Bonhoeffer und einer ständigen Ausstellung zu seinem Leben und Werk Erinnerungs- und Begegnungsstätte der Landeskirche. Hier, im Elternhaus von Dietrich Bonhoeffer in der Marienburger Allee 43, Berlin-Charlottenburg, das sich die Eltern Karl und Paula Bonhoeffer für ihren Ruhestand 1935 bauen ließen, fanden konspirative Gespräche des Widerstands statt, hier schrieb er an seiner Ethik und hier wurde er am 5. April 1943 von der Gestapo verhaftet.
Die Erinnerungs- und Begegnungsstätte steht offen für Gruppen und Einzelbesucher aus Stadt und Land und besonders auch für Gäste aus der Ökumene, die sich auf die Spurensuche begeben und sich einladen lassen zur Erinnerung und Begegnung mit dem, dessen Lebensort hier war.

Die Ordnung der Erinnerungs- und Begegnungsstätte Bonhoeffer-Haus vom 20.12.1988 nennt in § 1 folgende Zielsetzung:
(1) Neben der Erinnerung an Person und Familie Bonhoeffers sollen vor allem das christliche Zeugnis, die theologische Arbeit, das ökumenische und das politische Engagement Bonhoeffers gewürdigt werden.
(2) Das Haus steht Einzelgästen und Besuchergruppen offen, die entsprechend dem Anliegen der Einrichtung sich mit Leben, Werk und Bedeutung Bonhoeffers in Vergangenheit und Gegenwart auseinandersetzen wollen.

Das Bonhoeffer-Haus wird von einem Kuratorium geleitet. Dieses wird von der Kirchenleitung der EKBO (Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) für jeweils 6 Jahre berufen. Die konstituierende Sitzung fand am 23. November 2010 statt.

Für dich vielleicht ebenfalls interessant...