Spenden
Ihre Spende stärkt!
Die Erinnerungs- und Begegnungsstätte Bonhoeffer-Haus wird von einem gemeinnützigen Verein getragen. Die Arbeit des Hauses lebt von ideeller und finanzieller Unterstützung. Mit Ihrer Spende leisten Sie einen wertvollen Beitrag dazu, das Denken und Handeln Dietrich Bonhoeffers lebendig zu halten.
Ihre Zuwendung ermöglicht Bildungsangebote, Veranstaltungen und eine lebendige Erinnerungsarbeit. Sie unterstützen ein Haus, das für Geschichtsbewusstsein, die Stärkung des Rechtsstaats sowie eine offene, gegen Diskriminierung engagierte Gesellschaft eintritt – inspiriert von der Haltung der Familie Bonhoeffer.
So können Sie spenden
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit des Bonhoeffer-Hauses durch Einmalspende oder Dauerspenden zu unterstützen:
Spendenbescheinigung
Die Arbeit des Bonhoeffer-Hauses ist als gemeinnützig anerkannt. Gerne können Sie eine Spendenbescheinigung erhalten. Bitte geben Sie hierzu Ihre vollständige Anschrift (bspw. im Verwendungszweck) an. In der Regel versendet der Verein die Zuwendungsbestätigung zu Beginn des Folgejahres.
Hinweis: Spenden unter 300 € können Sie in der Steuererklärung auch mit dem vereinfachten Nachweis (z. B. Kontoauszug) geltend machen.
Transparenz
Die Verwendung der eingegangenen Mittel erfolgt ausschließlich im Sinne der Satzung und orientiert sich an den ethischen Grundüberzeugungen des Hauses. Der aktuelle Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts liegt vor und kann auf Anfrage eingesehen werden.
Weitere Formen der Unterstützung
Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt auf, um Ihre Idee zugunsten des Bonhoeffer-Hauses umzusetzen.
Sie möchten eine Spende an das Bonhoeffer-Haus zum Geschenk machen?
Die Person, in deren Namen gespendet wird, erhält als Zeichen dieser Geste eine Urkunde und ein kleines Geschenk aus dem Bonhoeffer-Haus zugesandt.
Sie möchten zu einem bedeutsamen Anlass (Geburt, Geburtstag, Hochzeit, Trauerfall) etwas Gutes tun?
Sie erhalten das Gesamtspendenergebnis sowie eine Liste aller, die sich an der Aktion beteiligt haben.
Sie sind am Gericht oder in Staatsanwaltschaften tätig und möchten dem Bonhoeffer-Haus eine Geldauflage zuweisen?
Der Trägerverein des Bonhoeffer-Hauses ist berechtigt, Geldauflagen anzunehmen und ist z. B. beim Berliner Amtsgericht unter der Kennung 23/25 registriert. Über Zahlungseingänge und Zahlungsverzug wird zeitnah Bericht erstattet, eine Spendenquittung wird nicht erstellt.